Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Ferienwohnungen
Anzenbergalm
(Du-Form – alpine Gepflogenheit)
Präambel – Hinweis zur Ansprache
Auf Almen und im alpinen Raum ist es ab einer gewissen Seehöhe traditionell üblich, sich mit „Du“ anzusprechen.
Auch auf der Anzenbergalm pflegen wir diese alpine Gastfreundschaft. Mit der Buchung erklärst Du Dich mit dieser
Ansprache einverstanden.
1. Vertragspartner
Vermieter:
Bergrestaurant Anzerbergalm Gesellschaft m.b.H.
Am Thalbach 3
4600 Thalheim
FN 59138 v
Mietobjekt:
Ferienwohnungen Anzenbergalm
Hintersee 62
5324 Hintersee
Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen der Bergrestaurant Anzerbergalm Gesellschaft m.b.H. (nachfolgend
„Vermieter“) und dem buchenden Gast (nachfolgend „Gast“) zustande.
2. Vertragsabschluss
Eine Buchungsanfrage des Gastes stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter dem Gast nach Eingang der Anfrage ein
verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unterbreitet und der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist
annimmt.
Mit der Buchung akzeptierst Du diese AGB sowie die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3. Leistungen & Ausstattung
Im Mietpreis inkludiert sind:
· Nutzung des gebuchten Appartements
· Strom und Wasser
· Bettwäsche
· Handtücher
Die Appartements verfügen über:
· Wohn- und Küchenbereich
· Separates Schlafzimmer
· Badezimmer
Die Küchen sind vollständig ausgestattet und verfügen unter anderem über Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler sowie
ein Kombigerät (Mikrowelle/Backofen), Kaffeemaschine und Geschirr.
Eine im Appartement aufliegende Inventarliste ist Bestandteil des Vertrages.
4. Preise & Zahlung
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem konkreten Buchungsangebot.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
- Gesamtzahlung: spätestens 30 Tage vor Anreise
Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (Verzugszinsen iHv 4 % p.a. für Verbraucher gemäß
§ 1000 Abs 1 ABGB)
5. Kaution (Sicherstellung)
Der Vermieter ist berechtigt, zur Sicherung von Ansprüchen aus Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar sowie
für noch offene Forderungen aus dem Beherbergungsverhältnis eine Kaution zu verlangen.
Die Verpflichtung zur Leistung einer Kaution sowie deren genaue Höhe werden dem Gast im jeweiligen
Buchungsangebot gesondert bekanntgegeben.
Die Kaution ist, sofern im Buchungsangebot nicht anders vereinbart, am Anreisetag (beim Check-in) in bar oder im
Wege einer Kreditkartenautorisierung (Pre-Authorization) zu hinterlegen.
Nach Beendigung des Beherbergungsverhältnisses und ordnungsgemäßer, schadensfreier Rückgabe des Mietobjekts
wird die Kaution unverzüglich (bei Barzahlung direkt beim Check-out, bei Kreditkartenreservierungen unverzüglichts
nach Abnahme und Freigabe durch das Kreditkarteninstitut, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der
Abreise) vollständig rückerstattet. Eine Einbehaltung der Kaution ist nur in Höhe der tatsächlich festgestellten
Schäden oder noch offenen Nebenkosten zulässig.
6. Rücktritt / Stornobedingungen
Sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten folgende Stornogebühren (gestaffelt nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter)
· bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
· 29–14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
· 13–7 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtpreises
· ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises
Dem Gast bleibt der ausdrückliche Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Kein Widerrufsrecht (Fernabsatz)
Bei Beherbergungsverträgen (zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken) die für einen bestimmten Termin oder
Zeitraum abgeschlossen werden, besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktritts- oder
Widerrufsrecht im Fernabsatz.
8. An- und Abreise
Check-in: ab 15:00 Uhr
Check-out: bis 10:00 Uhr
Abweichungen von diesen Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache und Bestätigung durch den Vermieter.
9. Besondere Lage – Almgebiet
Die Unterkunft befindet sich auf ca. 1.250 m Seehöhe in einem bewirtschafteten Almgebiet.
Dem Gast ist bewusst und er nimmt zur Kenntnis, dass:
· ein landwirtschaftlicher Almbetrieb stattfindet,
· Weidevieh vorhanden ist,
· almtypische Gegebenheiten und Gefahren bestehen (z. B. freilaufende Tiere, unebene Wege, plötzliche
Witterungseinflüsse).
Das Betreten und Befahren des umliegenden Almgebietes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Gast ist verpflichtet, die im alpinen Raum übliche Sorgfalt und Eigenverantwortung walten zu lassen.
10. Zufahrt – Forststraße & Maut
Die Zufahrt zur Alm erfolgt über eine ca. 9 km lange mautpflichtige Forststraße.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes und unter Beachtung der jeweiligen Straßen- und
Witterungsverhältnisse.
Die jeweils gültige Mautgebühr ist gesondert zu entrichten.
11. Winterbetrieb & höhere Gewalt
Die Forststraße wird bei Schneefall nicht geräumt oder gestreut. Eine Anreise mit eigenem PKW kann daher
zeitweise nicht möglich sein.
Aufgrund der alpinen Lage kann es auch außerhalb der klassischen Wintersaison zu witterungsbedingten
Schneeeinbrüchen und Unpassierbarkeit der Straße kommen.
Ist eine sichere An- oder Abreise mit dem eigenen Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Schneefall oder
Unpassierbarkeit der Forststraße) nicht möglich, gilt der Aufenthalt als nicht durchführbar.
Sofern ausreichend Schnee vorhanden ist, kann als Ersatztransport eine für den Personentransport geeignete)
Pistenraupe angeboten werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug im Tal auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.
Ist die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt z. B. Lawinengefahr, extreme Witterungsverhältnisse, extreme
Schneefälle, Straßensperren, Naturereignisse) objektiv unmöglich, entfällt für diesen Zeitraum die Leistungspflicht
beider Vertragsparteien. Bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Nächte werden
rückerstattet.
Ein Ersatztermin oder eine Ersatzunterkunft kann nach Möglichkeit angeboten werden, ohne dass darauf ein
Rechtsanspruch besteht.
12. Almbetrieb & Weidevieh
Während der Sommermonate findet auf der Alm ein bewirtschafteter Almbetrieb statt.
Der Gast verpflichtet sich:
· den Almbetrieb nicht zu stören,
· Weideflächen und landwirtschaftliche Betriebsbereiche nur nach Freigabe des jeweils Berechtigten zu
betreten,
· Tiere nicht zu füttern oder zu bedrängen,
· Tore und Weide-/ Zäune stets ordnungsgemäß zu schließen.
Kühe und andere Nutztiere sind keine Streicheltiere. Der Vermieter schließt die Haftung für Schäden durch
Weidevieh im gesetzlich zulässigen Rahmen aus.
13. Elektrischer Weidezaun
Auf dem Gelände kann sich ein elektrisch betriebener Weidezaun befinden.
Hinweisschilder sind zu beachten.
14. Rauchverbot & Ozonreinigung
Sämtliche Ferienwohnungen sowie alle Innenbereiche der Anzenbergalm sind strikte Nichtraucherbereiche. Das
Rauchen sowie die Benutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern, Verdampfern und ähnlichen Geräten ist in allen
Innenräumen strengstens verboten.
Bei einem Verstoß gegen dieses Rauchverbot ist der Gast verpflichtet, die Kosten für die notwendige
Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung (insbesondere mittels einer professionellen Ozonbehandlung) in Form
einer Schadenersatzpauschale von EUR 300,00 pro betroffene Ferienwohnung zu ersetzen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden tatsächlichen Schadens (z. B. durch Brandmelder-Fehlalarme,
Beschädigung von Inventar oder nachweisbaren Verdienstentgang wegen vorübergehender Unvermietbarkeit der
Ferienwohnung während der Sonderreinigung) bleibt dem Vermieter unbenommen.
15. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist aufgrund des bewirtschafteten Almgebietes, des Weideviehs sowie der
besonderen Sicherheitsanforderungen nicht gestattet.
16. Ruhezeiten
Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
17. Parken
Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
18. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet:
· unbeschränkt für Personenschäden,
· für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
· bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
19. Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle durch ihn, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursachten Schäden an Unterkunft oder
Inventar nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20. Betretungsrecht
Der Vermieter ist berechtigt, die Unterkunft bei Gefahr im Verzug (z. B. Brand, Wasserrohrbruch) sowie zur
Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten oder bei schwerwiegender Vertragsverletzung zu betreten,
soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
21. Videoüberwachung
Zum Schutz von Personen und Eigentum erfolgt im Außenbereich (Eingang, Parkplatz, Zufahrt) eine
Videoüberwachung.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
· Es erfolgt keine Überwachung von Innenräumen.
· Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich maximal 72 Stunden, sofern keine sicherheitsrelevante
Auswertung erforderlich ist.
· Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Beschwerde bei der
österreichischen Datenschutzbehörde.
22. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz.
Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
23. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
