Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Ferienwohnungen

Anzenbergalm

(Du-Form – alpine Gepflogenheit)


Präambel – Hinweis zur Ansprache

Auf Almen und im alpinen Raum ist es ab einer gewissen Seehöhe traditionell üblich, sich mit „Du“ anzusprechen.

Auch auf der Anzenbergalm pflegen wir diese alpine Gastfreundschaft. Mit der Buchung erklärst Du Dich mit dieser

Ansprache einverstanden.


1. Vertragspartner


Vermieter:

Bergrestaurant Anzerbergalm Gesellschaft m.b.H.

Am Thalbach 3

4600 Thalheim

FN 59138 v


Mietobjekt:

Ferienwohnungen Anzenbergalm

Hintersee 62

5324 Hintersee


Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen der Bergrestaurant Anzerbergalm Gesellschaft m.b.H. (nachfolgend

„Vermieter“) und dem buchenden Gast (nachfolgend „Gast“) zustande.


2. Vertragsabschluss


Eine Buchungsanfrage des Gastes stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter dem Gast nach Eingang der Anfrage ein

verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) unter ausdrücklicher Einbeziehung dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unterbreitet und der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist

annimmt.


Mit der Buchung akzeptierst Du diese AGB sowie die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung.


3. Leistungen & Ausstattung


Im Mietpreis inkludiert sind:

· Nutzung des gebuchten Appartements

· Strom und Wasser

· Bettwäsche

· Handtücher


Die Appartements verfügen über:

· Wohn- und Küchenbereich

· Separates Schlafzimmer

· Badezimmer


Die Küchen sind vollständig ausgestattet und verfügen unter anderem über Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler sowie

ein Kombigerät (Mikrowelle/Backofen), Kaffeemaschine und Geschirr.

Eine im Appartement aufliegende Inventarliste ist Bestandteil des Vertrages.


4. Preise & Zahlung


Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem konkreten Buchungsangebot.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:

- Gesamtzahlung: spätestens 30 Tage vor Anreise


Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (Verzugszinsen iHv 4 % p.a. für Verbraucher gemäß

§ 1000 Abs 1 ABGB)


5. Kaution (Sicherstellung)


Der Vermieter ist berechtigt, zur Sicherung von Ansprüchen aus Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar sowie

für noch offene Forderungen aus dem Beherbergungsverhältnis eine Kaution zu verlangen.


Die Verpflichtung zur Leistung einer Kaution sowie deren genaue Höhe werden dem Gast im jeweiligen

Buchungsangebot gesondert bekanntgegeben.


Die Kaution ist, sofern im Buchungsangebot nicht anders vereinbart, am Anreisetag (beim Check-in) in bar oder im

Wege einer Kreditkartenautorisierung (Pre-Authorization) zu hinterlegen.


Nach Beendigung des Beherbergungsverhältnisses und ordnungsgemäßer, schadensfreier Rückgabe des Mietobjekts

wird die Kaution unverzüglich (bei Barzahlung direkt beim Check-out, bei Kreditkartenreservierungen unverzüglichts

nach Abnahme und Freigabe durch das Kreditkarteninstitut, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der

Abreise) vollständig rückerstattet. Eine Einbehaltung der Kaution ist nur in Höhe der tatsächlich festgestellten

Schäden oder noch offenen Nebenkosten zulässig.


6. Rücktritt / Stornobedingungen


Sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten folgende Stornogebühren (gestaffelt nach

dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter)


· bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei

· 29–14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises

· 13–7 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtpreises

· ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises


Dem Gast bleibt der ausdrückliche Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


7. Kein Widerrufsrecht (Fernabsatz)


Bei Beherbergungsverträgen (zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken) die für einen bestimmten Termin oder

Zeitraum abgeschlossen werden, besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktritts- oder

Widerrufsrecht im Fernabsatz.


8. An- und Abreise


Check-in: ab 15:00 Uhr

Check-out: bis 10:00 Uhr


Abweichungen von diesen Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache und Bestätigung durch den Vermieter.


9. Besondere Lage – Almgebiet

Die Unterkunft befindet sich auf ca. 1.250 m Seehöhe in einem bewirtschafteten Almgebiet.

Dem Gast ist bewusst und er nimmt zur Kenntnis, dass:


· ein landwirtschaftlicher Almbetrieb stattfindet,

· Weidevieh vorhanden ist,

· almtypische Gegebenheiten und Gefahren bestehen (z. B. freilaufende Tiere, unebene Wege, plötzliche

Witterungseinflüsse).


Das Betreten und Befahren des umliegenden Almgebietes erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Gast ist verpflichtet, die im alpinen Raum übliche Sorgfalt und Eigenverantwortung walten zu lassen.


10. Zufahrt – Forststraße & Maut


Die Zufahrt zur Alm erfolgt über eine ca. 9 km lange mautpflichtige Forststraße.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes und unter Beachtung der jeweiligen Straßen- und

Witterungsverhältnisse.


Die jeweils gültige Mautgebühr ist gesondert zu entrichten.


11. Winterbetrieb & höhere Gewalt


Die Forststraße wird bei Schneefall nicht geräumt oder gestreut. Eine Anreise mit eigenem PKW kann daher

zeitweise nicht möglich sein.


Aufgrund der alpinen Lage kann es auch außerhalb der klassischen Wintersaison zu witterungsbedingten

Schneeeinbrüchen und Unpassierbarkeit der Straße kommen.


Ist eine sichere An- oder Abreise mit dem eigenen Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Schneefall oder

Unpassierbarkeit der Forststraße) nicht möglich, gilt der Aufenthalt als nicht durchführbar.


Sofern ausreichend Schnee vorhanden ist, kann als Ersatztransport eine für den Personentransport geeignete)

Pistenraupe angeboten werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug im Tal auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.


Ist die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt z. B. Lawinengefahr, extreme Witterungsverhältnisse, extreme


Schneefälle, Straßensperren, Naturereignisse) objektiv unmöglich, entfällt für diesen Zeitraum die Leistungspflicht

beider Vertragsparteien. Bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Nächte werden

rückerstattet.


Ein Ersatztermin oder eine Ersatzunterkunft kann nach Möglichkeit angeboten werden, ohne dass darauf ein

Rechtsanspruch besteht.


12. Almbetrieb & Weidevieh


Während der Sommermonate findet auf der Alm ein bewirtschafteter Almbetrieb statt.


Der Gast verpflichtet sich:

· den Almbetrieb nicht zu stören,

· Weideflächen und landwirtschaftliche Betriebsbereiche nur nach Freigabe des jeweils Berechtigten zu

betreten,

· Tiere nicht zu füttern oder zu bedrängen,

· Tore und Weide-/ Zäune stets ordnungsgemäß zu schließen.


Kühe und andere Nutztiere sind keine Streicheltiere. Der Vermieter schließt die Haftung für Schäden durch

Weidevieh im gesetzlich zulässigen Rahmen aus.


13. Elektrischer Weidezaun


Auf dem Gelände kann sich ein elektrisch betriebener Weidezaun befinden.

Hinweisschilder sind zu beachten.


14. Rauchverbot & Ozonreinigung


Sämtliche Ferienwohnungen sowie alle Innenbereiche der Anzenbergalm sind strikte Nichtraucherbereiche. Das

Rauchen sowie die Benutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern, Verdampfern und ähnlichen Geräten ist in allen

Innenräumen strengstens verboten.


Bei einem Verstoß gegen dieses Rauchverbot ist der Gast verpflichtet, die Kosten für die notwendige

Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung (insbesondere mittels einer professionellen Ozonbehandlung) in Form

einer Schadenersatzpauschale von EUR 300,00 pro betroffene Ferienwohnung zu ersetzen.


Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden tatsächlichen Schadens (z. B. durch Brandmelder-Fehlalarme,

Beschädigung von Inventar oder nachweisbaren Verdienstentgang wegen vorübergehender Unvermietbarkeit der

Ferienwohnung während der Sonderreinigung) bleibt dem Vermieter unbenommen.


15. Haustiere


Das Mitbringen von Haustieren ist aufgrund des bewirtschafteten Almgebietes, des Weideviehs sowie der

besonderen Sicherheitsanforderungen nicht gestattet.


16. Ruhezeiten


Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.


17. Parken


Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.


18. Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet:

· unbeschränkt für Personenschäden,

· für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

· bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.


19. Haftung des Gastes


Der Gast haftet für alle durch ihn, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursachten Schäden an Unterkunft oder

Inventar nach den gesetzlichen Bestimmungen.


20. Betretungsrecht


Der Vermieter ist berechtigt, die Unterkunft bei Gefahr im Verzug (z. B. Brand, Wasserrohrbruch) sowie zur

Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten oder bei schwerwiegender Vertragsverletzung zu betreten,

soweit dies erforderlich und zumutbar ist.


21. Videoüberwachung


Zum Schutz von Personen und Eigentum erfolgt im Außenbereich (Eingang, Parkplatz, Zufahrt) eine

Videoüberwachung.


Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.


· Es erfolgt keine Überwachung von Innenräumen.


· Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich maximal 72 Stunden, sofern keine sicherheitsrelevante

Auswertung erforderlich ist.


· Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Beschwerde bei der

österreichischen Datenschutzbehörde.


22. Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz.

Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.


23. Gerichtsstand & Recht


Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.


24. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.